19.12.2011 | Gespeichert in Abgabefrist | 4 Kommentare »
Frage von phunoto: Abgabe Steuererklärung?!?
Hallo,
ich habe da eine Frage bezüglich dieser Abgabefrist (02.06.09):
gilt diese Frist für jeden?! Mein Mann und ich waren der Überzeugung das man immer zwei Jahre Zeit hatte, bis dato haben wir die nie so früh abgeben…?! Vielleicht kann mich darüber irgendjemand aufklären?!
Gruß
was ganze 180 Tage, wäre ich nie darauf gekommen… nein im ernst, nich bei jedem ist die Steuererklärung “leicht”
die Frage zielt ja auch auf die ZWEI Jahre ab, da muss es eine Regelung geben und ob die geändert wure und DAS ist meine Frage, nich ob mir eine halbes Jahr ausreicht oder nich
nur darauf soll geantwortet werden, alles andere interessiert mich eigentlich relativ wenig…
im übrigen 180 Tage?! Januar: 31, Februar: 28, März: 31, April: 30, Mai: 31, Juni: 2, Gesamt: 153 Tage, kein halbes Jahr!
Herzlichen Dank an Jeb und Albert! Das sind die einzigen beiden die meine Frage verstanden haben! Ich frage mich sowieso immer wieder in den Forums warum es Leute gibt, die auf Fragen irgendeinen Blödsinn antworten wo der Fragesteller eigentlich gar nich wissen wollte (Stichwort: Themaverfehlung!)
zu der Freche noch einmal:
ich glaub du kannst nich lesen: meine bzw. unsere Steuererklärung ist nich einfach! bzw. es hat sich etz auch wieder einiges geändert, ich kann die nich einfach abschreiben….
an Gerd:
wir haben die Steuererklärung sehr wohl nicht verschlafen, aber bis dato wußten wir nicht, dass es überhaupt eine Frist dafür gibt und wenn dann eben nur von diesen zwei Jahren… (auch hier Stichwort: Themaverfehlung)
Beste Antwort:
Answer by Der Total Freche
… also …
was gibt es da noch zu verlängern
das ist ein halbes jahr zeit ( 6 x 30 tage )180 tage
da wird man doch wohl so eine steuererklärung abgeben können
vor allem wenn man sich eine kopie von der letzen gemacht hat dann füllt man diese in kurzer zeit aus oder lässt dies durch einen steuerberater machen
@nachtrag
ich habe hier noch ein altes exemplar ( anleitung zur einkommenssteuererklärung 2008) liegen brauch das nicht mehr weil ich mich selbständig gemacht habe und “jeden” monat meine steuererklärung abegeben muss
in der anleitung 2008 steht:
abgabefrist:
einkommensteuererklärung
- wenn sie zur abgabe verplichtet sind: bis 31. mai 2009
- wenn sie die veranlagung beantragen: bis 31. dezember 2012
antrag auf arbeitnehmer-sparzulage bis 31. dezember 2010
erklärung zur festellung des verbleibenden verlustvortrags bis 31. mai 2009
p.s. in der zeit wo du die tage ausgerechnet hast hätte die erklärung schon fertig sein können
Antworten Sie selbst in den Kommentaren!
Tags: Abgabe, Steuererklärung